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Wissen und Technik - 23.11.2018

Weg für Digitalpakt für Schulen im Bundestag frei

Für den Digitalpakt für die Schulen ist eine Grundgesetzänderung nötig. Die kann zumindest im Bundestag kommen: Darauf einigen sich Union, SPD, FDP und Grüne.

Fünf Milliarden Euro soll es für die Digitalisierung der Schulen geben.

Der Weg zum Digitalpakt für die Schulen ist frei – zumindest im Bundestag. Nach langem Ringen einigten sich die Bundestagsfraktionen von Union, SPD, FDP und Grünen auf eine Grundgesetzänderung, die die große Koalition zur Voraussetzung für den Pakt gemacht hatte. Eine entsprechende gemeinsame Erklärung gaben die vier Fraktionen am Freitagmittag in Berlin ab.

Mit der Grundgesetzänderung würde das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung weiter gelockert. Der Digitalpakt soll das erste Programm sein, das auf der Basis der neuen Regelung verabschiedet wird. Der Bundestag soll die Änderung bereits kommende Woche beschließen, nötig ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Danach muss noch der Bundesrat zustimmen. Insbesondere Baden-Württemberg, NRW und Sachsen hatten zuletzt eine Grundgesetzänderung komplett ausgeschlossen.

Medientrainer für Schüler und Lehrkräfte

Strittig war zwischen den Regierungsfraktionen und der Opposition bis zum Schluss, wie weit das Kooperationsverbot tatsächlich gelockert wird. FDP und Grüne wollten, dass der Bund nicht nur in die Infrastruktur von Schulen in allen Kommunen investieren darf – wie von der Koalition vorgeschlagen -, sondern auch in Personal. Der betreffende Artikel 104c soll jetzt dahingehend geändert werden, dass der Bund „Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren“ darf – und zwar, um die „Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ sicherzustellen. Weil von „Kosten“ und nicht von „Sachkosten“ die Rede ist, könne der Bund jetzt auch in „pädagogische Köpfe und in Weiterbildungsmaßnahmen“ investieren, sagte FDP-Chef Christian Lindner am Freitag. Ein Erfolg der Initiative von FDP und Grünen sei es auch, dass jetzt die Qualität und die Leistungsfähigkeit des Bildungswesens adressiert werden. Damit sei „die Tür für die Reform des Bildungsföderalismus einen Spalt geöffnet“.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, nannte den erzielten Kompromiss einen „Baustein für mehr Chancengerechtigkeit für Schülerinnen und Schüler“. Mit Personalmitteln des Bundes könnten etwa medienpädagogische Trainer für Schüler und Lehrkräfte finanziert werden. Lindner und Göring-Eckardt betonten aber auch, dass es nun darauf ankomme, ob die große Koalition die Möglichkeit zu „Investitionen in Köpfe“ im Digitalpakt auch nutze. Auch aus der SPD hieß es am Freitag, mit dem nun gefundenen Kompromiss könne „Sach- und Servicepersonal“, im Fall des Digitalpakts zum Beispiel auch Wartungspersonal für Computer, finanziert werden.


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Inhaltlich haben sich Bund und Länder bereits auf den Digitalpakt geeinigt

Auch inhaltlich ist für den Digitalpakt inzwischen die letzte Hürde genommen – die Ausgestaltung war wie die Grundgesetzänderung ebenfalls lange umstritten. So soll die Anbindung von Schulen an das Breitbandnetz jetzt aus Programmen des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) gezahlt werden, erfuhr der Tagesspiegel aus Regierungskreisen. Entsprechende BMVI-Programme gibt es bereits, sie müssen aber erweitert werden, um Schulen in allen Regionen förderfähig zu machen. Ob das wirklich passiert, war bis zuletzt offen. Vor allem Länder wie Berlin und Hamburg, die bislang nicht von den Programmen profitieren, hatten sich dafür stark gemacht.

Die Vernetzung innerhalb des Schulhauses wird dagegen durch den Digitalpakt getragen – dazu gehören vor allem eine WLAN-Ausleuchtung, Schulserver und neue Lernplattformen. Schulen hier technisch für das 21. Jahrhundert fit zu machen, ist das Hauptaugenmerk des Paktes. Bei Schulen, die diese moderne IT-Infrastruktur bereits vorweisen können, sollen auch Endgeräte gefördert werden können: Laptops, Notebooks und Tablets, nicht jedoch Smartphones. Vorgesehen sind dafür maximal 25.000 Euro je einzelner Schule beziehungsweise 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens für alle Schulen eines Schulträgers.

Berlin würde aus dem Digitalpakt 51 Millionen Euro pro Jahr erhalten

Die Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt soll am 6. Dezember unterzeichnet werden – unabhängig davon, ob die Grundgesetzänderung dann schon in Bundestag und Bundesrat beschlossen ist. Dass die Mittel – insgesamt fünf Milliarden Euro – nach dem „Königsteiner Schlüssel“ bezahlt werden sollen, steht schon seit längerem fest. Dieser legt fest, wie die einzelnen Länder bei gemeinsamen Programmen bedacht werden. Parameter sind das Steueraufkommen und die Bevölkerungszahl der Länder.

NRW als größtes Land würde demnach 1,05 Milliarden Euro erhalten, Bayern 770 Millionen Euro, Baden-Württemberg 650 Millionen Euro. Berlin kann mit 51 Millionen Euro pro Jahr rechnen, für die kommenden fünf Jahre sind das insgesamt 255 Millionen Euro. Die Länder beteiligen sich mit zehn Prozent an den Mitteln. Den Digitalpakt hatte die damalige Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) bereits vor zwei Jahren vorgeschlagen.

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