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Politik - 02.11.2018

Verfassungsfeindliche Aussagen: AfD-Gutachten sieht Gründe für Beobachtung

Das Gutachten empfiehlt der AfD, „extremistische Reizwörter“ einfach wegzulassen.


Die AfD greift immer wieder zu Begriffen mit NS-Bezügen und Pauschalurteilen. Genügend Gründe für den Verfassungsschutz, die Partei deshalb zu beobachten, steht in einem internen Gutachten. Es nennt auch ganz konkrete Beispiele.

Ein AfD-internes Gutachten kommt nach Medienberichten zu dem Schluss, dass eine Beobachtung der Partei durch den Bundesverfassungsschutz gerechtfertigt ist. In einer Zusammenfassung des Gutachtens, das der Deutschen Presse-Agentur und der ARD vorliegt, wird empfohlen, Pauschalurteile wie "Flüchtlinge sind kriminell" oder "Altparteien sind korrupt", die bestimmte Gruppen herabwürdigen, zu vermeiden.

In den Auszügen aus dem Gutachten des Rechtswissenschaftlers Dietrich Murswiek, das die AfD in Auftrag gegeben hatte, steht in einer Liste mit "Handlungsempfehlungen" außerdem: "Die Vermeidung von 'extremistischen Reizwörtern' wie 'Umvolkung', 'Überfremdung', 'Volkstod' oder 'Umerziehung'". Die Zusammenfassung des Gutachtens hatte der AfD-Bundestagsabgeordnete Roland Hartwig erstellt. Er leitet eine vom Parteivorstand eingesetzte Arbeitsgruppe, die Vorkehrungen gegen eine mögliche Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz treffen soll.

Die AfD hat bislang keine Stellungnahme dazu abgegeben. Ein Sprecher verwies auf eine für Montag angekündigte Pressekonferenz der Parteivorsitzenden Alexander Gauland und Jörg Meuthen. "Dann können wir uns auch gleich auflösen", sollen einige prominente AfDler aus dem rechten Lager als Reaktion gesagt haben, berichtet die ARD.

Beobachtung gerechtfertigt

Problematisch sind auch alle Relativierungen des Nationalsozialismus, Geschichtsrevisionismus und das Schüren von Ängsten vor Folgen von Masseneinwanderung. Letzteres "wird als Ausdruck von Fremdenfeindlichkeit und damit Verfassungsfeindlichkeit" gewertet, heißt es in dem Gutachten.

Nach dem Bericht geht der Staatsrechtler davon aus, "dass sich die Gesamtpartei grundsätzlich alle Verfehlungen von Parteimitgliedern zurechnen lassen muss, auch wenn Verfehlungen hochrangiger Funktionäre schwerer wiegen". "Er findet auch zahlreiche Beispiele, die seines Erachtens einer Beobachtung der jetzigen AfD rechtfertigen würden", werden die Aussagen des Experten beschrieben.

Der Bundesverfassungsschutz geht ebenso wie die Verfassungsschutzämter der Länder der Frage nach, ob die AfD eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt und deswegen observiert werden sollte. Eine Entscheidung soll bis Ende des Jahres fallen. Die AfD-Spitze fürchtet, durch eine Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst würden Wähler abgeschreckt. 

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