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Politik - 20.11.2018

Neue Regeln für Ausländer: GroKo einigt sich bei der Zuwanderung

Wer eine Berufsausbildung hat, darf künftig für eine befristete Zeit einreisen, um sich einen Job zu suchen.


Der Entwurf für Deutschlands erstes Einwanderungsgesetz steht: Geduldete Flüchtlinge sollen künftig ebenso arbeiten dürfen wie Ausländer, die einen Arbeitsvertrag und Qualifikationen vorweisen können. Noch vor Weihnachten soll das Kabinett den Entwurf absegnen.

Union und SPD haben eine Einigung über den Zuzug ausländischer Fachkräfte erzielt. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, hat das Bundesinnenministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf zu Wochenbeginn in die weitere Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben. Zuvor hatten sich die drei vorrangig mit dem Thema befassten Ministerien Inneres, Arbeit und Wirtschaft in den Kernfragen abgestimmt. Der Gesetzentwurf soll am 19. Dezember vom Kabinett auf den Weg gebracht werden.

Konkret sieht der Entwurf, der der Zeitung vorliegt, eine Lockerung der Regeln für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten vor, die in Deutschland arbeiten wollen. In Zukunft dürfe jeder hier arbeiten, der einen Arbeitsvertrag und eine "anerkannte Qualifikation" vorweisen kann. Die bisher vorgeschriebene Prüfung, ob ein Deutscher oder ein EU-Bürger für die Stelle infrage käme, soll wegfallen. Wer eine Berufsausbildung hat, darf demnach zudem für eine befristete Zeit einreisen, um sich eine Stelle zu suchen. Diese Regelung soll zunächst fünf Jahre lang probeweise gelten.

Möglich wird ein Aufenthalt in Deutschland dem Entwurf zufolge auch, um sich weiter zu qualifizieren. Es soll zudem "eine begrenzte Möglichkeit" geschaffen werden, sich "unter bestimmten Voraussetzungen" seine im Ausland erworbene Berufsausbildung erst nach der Einreise in Deutschland anerkennen zu lassen. Gelockert werden dem Zeitungsbericht zufolge auch die Regeln für die sogenannte Ausbildungsduldung, dass also Azubis während ihrer Lehre nicht abgeschoben werden und nach dem Abschluss noch zwei Jahre hier arbeiten dürfen. 

Auch im Umgang mit Geduldeten, also Flüchtlingen, deren Abschiebung nur ausgesetzt ist, gibt es der Zeitung zufolge eine Einigung. Der Entwurf sieht "klare Kriterien für einen verlässlichen Status" derjenigen Geduldeten vor, die arbeiten, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und gut integriert sind. Voraussetzung für diese zweijährige "Beschäftigungsduldung" ist demnach, dass die Betroffenen seit eineinhalb Jahren mit mindestens 35 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Es ist das erste Einwanderungsgesetz für die Bundesrepublik. Vor allem die Wirtschaft dringt angesichts des Fachkräftemangels darauf, die Hürden für die Zuwanderung zu verringern.

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