Home Politik Abschiebung bald rechtmäßig?: Tunesien verspricht, Sami A. nicht zu foltern
Politik - 02.11.2018

Abschiebung bald rechtmäßig?: Tunesien verspricht, Sami A. nicht zu foltern

Im Verwaltungsgericht Gelsenkirchen liegt bereits ein Änderungsantrag, um die Abschiebung Sami A.s rechtssicher zu machen.


In den Fall des unrechtmäßig nach Tunesien abgeschobenen Sami A. kommt Bewegung. Dem Auswärtigen Amt liegen neue Unterlagen vor. Darin versprechen die Tunesier, den mutmaßlichen Gefährder keiner Folter auszusetzen.

Im Fall des rechtswidrig nach Tunesien abgeschobenen mutmaßlichen Gefährders Sami A. liegt dem Auswärtigen Amt nun eine sogenannte Verbalnote vor. Darüber berichten mehrere Medien. In dem Papier sichert die tunesische Regierung zu, dass dem früheren Leibwächter des 2011 getöteten Al-Qaida-Chefs Osama bin Laden in Tunesien keine Folter droht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellte bereits einen Änderungsantrag beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, um die Abschiebung rechtssicher zu machen.

Das Verwaltungsgericht bestätigte, dass man neue Unterlagen und Erkenntnisse aus Tunesien bekommen habe, diese müssten nun bewertet werden. Die "Verbalnote" sei am 31. Oktober bei Gericht eingegangen und soll in den nächsten Stunden den Anwälten Sami A.s übermittelt werden. Bis zum 8. November haben sie dann Zeit zur Stellungnahme.

Die voreilige Abschiebung von Sami A. am 13. Juli hatte für erheblichen Streit zwischen Justiz und Politik gesorgt. Am Tag zuvor hatte das Verwaltungsgericht die Abschiebung noch untersagt, der Beschluss wurde den zuständigen Behörden allerdings erst zugestellt, als Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis saß. Das oberste Verwaltungsgericht in NRW rügte das Verhalten der Behörden und ordnete Sami A.s sofortige Rückholung an.

Sami A. gilt als radikaler Gefährder, der Mitglied der Leibgarde von Osama bin Laden gewesen sein soll. Der Tunesier lebte bis zu seiner Abschiebung seit mehr als zehn Jahren mit Frau und Kindern in Deutschland. Er war 1997 zum Studium nach Deutschland gekommen.

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