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Wissen und Technik - 12.12.2018

Mathiopoulos scheitert erneut im Rechtsstreit um Doktortitel

Wegen Plagiaten in ihrer Dissertation verlor die Politikberaterin Margarita Mathiopoulos ihren Doktortitel. Sie klagte dagegen – und scheitert jetzt auch in dritter Instanz.

In Margarita Mathiopoulos‘ Dissertion bemängelte die Uni Bonn schon in den 90 Jahren Verstöße gegen das Zitiergebot, entzog ihr…

Die Politikberaterin und Publizistin Margarita Mathiopoulos hat den Rechtsstreit um den Entzug ihres Doktortitels wegen Plagiaten verloren. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am Mittwoch die Entscheidung der Universität Bonn als rechtmäßig, die Mathiopoulos 2012 den Doktorgrad wegen Täuschung aberkannt hatte. (Az.: BVerwG 6 C 3/16) Eine Prüfung hatte zuvor ergeben, dass fast die Hälfte des Textes aus Übernahmen fremder Vorlagen bestand. Gekennzeichnet waren die Quellen demnach nicht.

Mathiopoulos erwäge, sich mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Urteil zu wehren, erklärte ihr Anwalt in einer Mitteilung.

Plagiatsjäger fanden mehr als 30 nicht gekennzeichnete Übernahmen

Die Dissertation stammt aus dem Jahr 1986. Schon in den 1990er Jahren hatte es Zweifel an der Arbeit gegeben. Die Hochschule prüfte und bemängelte schon damals eine größere Anzahl von Verstößen gegen das Zitiergebot. Allerdings kam die Untersuchungskommission zu dem Schluss, dass Mathiopoulos nicht vorsätzlich gehandelt habe.

Zwanzig Jahre später nahmen sich Plagiatsjäger im Internet die Arbeit noch einmal vor. Sie fanden mehr als 300 Passagen aus fremden Werken, die nicht als Übernahmen gekennzeichnet waren. Die Hochschule entschied, Mathiopoulos den Doktorgrad abzuerkennen. Sie klagte dagegen. Bereits vor dem Verwaltungsgericht Köln und dem Oberverwaltungsgericht Münster scheiterte sie. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun die Vorinstanzen.

Die erste Entscheidung der Hochschule aus den 1990er Jahren sei nicht rechtsverbindlich gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter. „Und daraus folgt für die Zukunft erstmal gar nichts.“ Dass bis zur zweiten Prüfung zwei Jahrzehnte vergingen, stelle zwar einen erheblichen Nachteil für die Klägerin dar. Allerdings sei dies auch kein Bagatellfall, so dass der Entzug gerechtfertigt sei.

Auch ein „Doktormacher“ verliert seinen Titel

Auch in einem zweiten, parallel verhandelten Fall bestätigten die Bundesrichter den Entzug eines Doktortitels. Dabei ging es um einen als „Doktormacher“ bekannt gewordenen Promotionsvermittler aus Nordrhein-Westfalen. Er war im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit wegen Bestechung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Universität Bonn wertete dies als wissenschaftsrelevantes Fehlverhalten und erkannte dem Mann den Doktorgrad ab. Die Bundesrichter wiesen seine Klage ab (Az.: BVerwG 6 C 4/16).

Die Uni Potsdam beschloss 2012, Mathiopoulos gegebenenfalls ihre Honorarprofessur abzuerkennen

Wenn das Urteil mit der schriftlichen Zustellung in den nächsten Wochen rechtskräftig wird, ist die Philosophische Fakultät der Uni Potsdam am Zuge. Sie hat 2012 beschlossen, die Mathiopoulos zehn Jahre früher verliehene Honorarprofessur für  „US-Politik und internationale Sicherheitspolitik“ und den damit verbundenen Professorentitel  abzuerkennen, falls  der Bonner Doktortitel  entfällt.  Der war neben zahlreichen weiteren wissenschaftlichen Veröffentlichungen eine der Voraussetzungen für die nebenberufliche und ehrenamtliche Professur. Der Militärhistoriker  Bernhard  Kroener  wies in einem Gutachten  zudem auf die besonderen internationalen Kontakte von Mathiopoulos hin, die das Ansehen der Uni nur steigern könnten.

Ein Jahr vor der Potsdamer Berufung, 2001, hatte die Wunschkandidatin zusammen   mit dem ehemaligen Generalinspekteur der Bundeswehr  Klaus Naumann in Berlin ein Unternehmen zur Politikberatung gegründet, die European Advisory Group. Die Uni Potsdam verband damit die Idee, neben der Stiftung Wissenschaft und Politik in der Bundeshauptstadt ein „Potsdam Center for Transatlantic Security and Military Affairs“ aufzubauen. Geschichtsprofessor Manfred Görtemaker war als Leiter vorgesehen. Von der Politikberaterin Mathiopoulos erhoffte die Uni  Forschungsgelder aus dem Bundesverteidigungsministerium, konkret vom damaligen Minister Rudolf Scharping. Aber der verlor Mitte 2002 sein Amt und der Geldsegen blieb aus. Nichtsdestoweniger nimmt  Prof. Mathiopoulos ihre Lehrverpflichtungen an der Uni bislang gern wahr. (mit dpa)

 

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