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Wissen und Technik - 22.05.2019

Experten kritisieren Gesetzesvorhaben zur Genfahndung

Künftig sollen Ermittler DNA-Analysen nutzen dürfen, die Alter, Haar-, Haut- und Augenfarbe eines Täters verraten. Doch die wichtigsten Fragen sind ungeklärt.

Ermittler können DNA-Spuren, die sie am Tatort sicherstellen, wohl bald für mehr Analysen benutzen als derzeit – wenn sie genügend…

Wenn die Polizei am Tatort DNA-Spuren findet, darf sie damit im Moment nur zwei Dinge tun: das Geschlecht bestimmen und prüfen, ob die DNA schon im Zusammenhang mit anderen Straftaten aufgetaucht ist. Das soll sich bald ändern.

Erbgutspuren auf äußerliche Merkmale des Täters untersuchen

„Die DNA-Analyse wird im Strafverfahren auf äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) sowie Alter ausgeweitet“ – so stand es schon im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Nun hat das Bundeskabinett die Eckpunkte beschlossen, um den entsprechenden Paragrafen 81e der Strafprozessordnung zu ändern (hier als PDF). Voraussichtlich im Sommer wird das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf für die Gesetzesnovelle vorlegen, sagte eine Ministeriumssprecherin dem Tagesspiegel.

2017 war eine vergleichbare Gesetzesinitiative Bayerns und Baden-Württembergs im Bundesrat gescheitert. Und auch jetzt gibt es Widerstand – nicht allein von Kritikern, die eine „forensische DNA-Phänotypisierung“, wie der genetische Steckbrief im Fachjargon heißt, generell ablehnen. Auch Forensiker und Juristen warnen vor einem „Schnellschuss“ und fordern einen präzisen Rahmen für das Gesetz.

Furcht vor „Diskriminierung oder gar rassistischer Hetze“

Isabelle Bartram vom gentechnikkritischen „Gen-ethischen Netzwerk“ ist nicht grundsätzlich gegen die Anwendung von DNA-Analyse-Techniken in der Polizeiarbeit. „Wenn es um den Abgleich des genetischen Fingerabdrucks von Verdächtigen mit Tatort-Spuren geht, dann ist das eine sinnvolle Anwendung“, sagt die Molekularbiologin.

Doch Erbgutspuren auf körperliche Merkmale des Täters zu durchforsten lehnt Bartram ab. Zwar sei die Analyse von Augen-, Haar- und Hautfarbe grundsätzlich möglich. „Allerdings sind die Ergebnisse keineswegs so verlässlich wie häufig suggeriert wird“, schreibt das Netzwerk in einer Stellungnahme. Und weiter: „Der Beschluss des Bundeskabinetts ist nicht evidenzbasiert, sondern beruht auf falschen Sicherheitsversprechen.“

Bartram befürchtet vor allem, dass die DNA-Analysen „Diskriminierung oder gar rassistische Hetze verstärken oder auslösen“ – denn deutet hierzulande ein Test auf einen hellhäutigen Täter, eignet sich das Ergebnis für eine öffentliche Fahndung angesichts der weiten Verbreitung hellhäutiger Menschen weniger, als wenn die DNA auf einen Dunkelhäutigen schließen lässt.

Um eine konkrete Person zu überführen, taugt die Methode nicht

Wenn die erweiterte DNA-Analyse schon eingeführt werde, dann müsse das deutlich präziser formuliert werden als in dem Eckpunktepapier des Kabinetts, sagt Bartram. Sinnvoll wäre es etwa, ein Expertengremium für die wissenschaftlichen Prüfung und Zulassung der Tests festzuschreiben. In den Niederlanden wird nach wissenschaftlicher Prüfung eines Tests erst ein Zulassungsantrag beim Justizminister eingereicht, über den dann die „Tweede Kamer“, der niederländische Bundestag, abstimmt – so geschehen für Haar- und Augenfarbe. Für Hautfarbe steht die Entscheidung noch aus. Eine Zulassung für das Abschätzen des Alters per DNA-Analyse, das die Koalition in Deutschland erlauben will, ist dort noch nicht einmal beantragt. Bislang lässt sich das Alter so auf plus/minus drei bis vier Jahre genau bestimmen. Für die Suche nach Verdächtigen könne das hilfreich sein, sagt Manfred Kayser, Leiter des Instituts für Forensische Molekularbiologie an der Erasmus Universität Rotterdam, nicht aber um zu sagen, ob jemand ohne Ausweis 19 oder 17 ist. 2018 kam die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin daher zu dem Schluss, die Technologie sei „noch nicht ausreichend reif für einen Einsatz in der forensischen Praxis.“ Ein Expertengremium, das darüber bestimmt, welche Tests sinnvoll sind und welche nicht, hält Kayser dennoch nicht für nötig. „Aber man braucht spezialisierte forensische Labore, welche die vorhandenen Tests richtig durchführen, Testergebnisse richtig interpretieren und richtig an die Ermittlungsbehörde kommunizieren.“

Kayser zufolge sollte das Gesetz nicht einzelne Merkmale festlegen, die untersucht werden dürfen, sondern allgemeiner formulieren, dass „entsprechend dem vorhandenen Stand der Wissenschaft und Technik äußerlich-sichtbare Körpermerkmale mittels molekularbiologischer Untersuchungen vorgenommen werden können.“ Dies würde auch die Anwendung künftiger Entwicklungen ohne Gesetzesänderung erlauben.

Für „grundsätzlich begrüßenswert“ hält Peter Schneider den Impuls, die erweiterte DNA-Analyse zur Aufklärung von Straftaten einsetzen zu wollen. Doch dann lässt der Leiter der Abteilung für Forensische Molekulargenetik am Institut für Rechtsmedizin der Universität Köln ein großes „Aber“ folgen: „Häufig wird von der Politik suggeriert, dass die Methode das Nonplusultra bei der Strafverfolgung sei“, sagt Schneider.

Dabei werde sie nur in ganz bestimmten Fällen weiterhelfen. So sei es mit ihr nur möglich, den Täterkreis einzugrenzen, niemals aber eine konkrete Person festzustellen, wie es etwa mit dem genetischen Fingerabdruck möglich ist, der seit Jahren erfolgreich angewendet wird.

Die Herkunft kann nicht bestimmt werden

Man müsse sich gut überlegen, wie und wann die Methode eingesetzt werden soll. Überstürztes Handeln sei nicht nötig, denn die technische Genauigkeit der Verfahren habe sich in den vergangenen Jahren nicht wesentlich verbessert. „Ob jemand braune oder blaue Augen, blonde oder schwarze Haare hat, kann man meist mit 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit richtig vorhersagen“, sagt Schneider.

In der Natur kommen aber vielfach Mischformen vor, so lassen sich braun-grüne Augen vielleicht nur mit rund 60-prozentiger Wahrscheinlichkeit von braunen Augen trennen. „Man muss sich überlegen, ob Kriminalisten mit so einer Aussage überhaupt etwas anfangen können“, sagt der Forensiker.

Ein Testverfahren, das laut Schneider besonders gut funktioniert, ist nicht Teil der geplanten Gesetzesänderung: die Analyse der biogeografischen Herkunft. Auch Manfred Kayser hält das für eine „vertane Chance“. Damit könnte man etwa herausfinden, ob eine DNA-Spur von einer Person mit europäischer, asiatischer oder afrikanischer Herkunft stamme, sagt Schneider. Dies wurde in der Vergangenheit vielfach kritisiert mit der Warnung, man öffne der Diskriminierung Tür und Tor.

Peter Schneider hingegen hält die Methode für „das schärfste Schwert, das wir haben“ und für wissenschaftlich viel aussagekräftiger als die Analyse von Haar- und Hautfarbe. Sowieso mache die Wissenschaft derzeit eher bei anderen Merkmalen Fortschritte – etwa, indem sie erforsche, welche Genabschnitte verraten, ob eine Person glattes oder krauses Haar hat, oder ob sie genetisch zum Haarausfall veranlagt ist. Im Gegensatz zur Pigmentierungsanalyse – also der Untersuchung von Haar-, Haut- und Augenfarbe – sei in diesem Bereich in den nächsten Jahren mit deutlichen Verbesserungen zu rechnen.

Oft gibt es einfach nicht genug Spuren

Vor alledem aber steht häufig ein anderes, scheinbar triviales Problem. „Oft scheitert eine erweitere DNA-Analyse einfach daran, dass nicht genügend Spurenmaterial vorhanden ist“, sagt Schneider. Das, was sie finden, nutzen die Ermittler vorrangig zur Untersuchung des genetischen Fingerabdrucks, weil sie damit ja theoretisch einen Täter direkt identifizieren könnten. Der Rest des Genmaterials reicht für eine erweiterte Diagnostik oft nicht aus. Außerdem finde man an Tatorten häufig Mischungen von DNA-Spuren verschiedener Personen, die sich schlecht oder gar nicht für eine erweiterte Untersuchung eignen.

Und: Für die Eingrenzung des Alters eignen sich derzeit nur Blutspuren. Das liege daran, dass dafür eine andere genetische Methode durchgeführt wird als bei den anderen Analysen, für die Wissenschaftler zehn bis hundertmal mehr DNA brauchen.

Aus all diesen Gründen – und weil etwa weitere morphologische Merkmale wie die Form der Nase oder der Stirn nicht genetisch erfasst werden können – sei das Versprechen eines „genetischen Phantombilds“ unrealistisch. Helfen könne das geplante Gesetz im Einzelfall trotzdem – wenn es mit Bedacht erstellt wird.

„Es geht um Wahrscheinlichkeiten“

So sieht es auch Mark Zöller, Professor für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht an der Universität Trier. Er fordert im Gesetz festzuschreiben, wann die erweiterte DNA-Analyse angewendet werden darf. „Die Methode sollte nur bei schweren Straftaten wie Mord, Tötungsdelikten oder Sexualstraftaten eingesetzt werden“, sagt Zöller.

Die aktuell gültige Strafprozessordnung einfach zu erweitern, sei unverhältnismäßig. Damit könnte der neue Ansatz nämlich auch bei Bagatellstraftaten zum Einsatz kommen. Außerdem hält Zöller einen Richtervorbehalt für sinnvoll, um einem inflationären Einsatz der neuen Technik vorzubeugen. Dann müsste in jedem Einzelfall ein Richter die Genehmigung für die erweiterte Analyse erteilen.

Die Sorge vor Diskriminierung, wie sie das „Gen-ethische Netzwerk“ formuliert, halten Zöller und Schneider für übertrieben. Schließlich könne man es ja nicht ignorieren, wenn eine Person mit bestimmten Merkmalen unter Verdacht stehe. Wichtig sei ein verantwortungsvoller Umgang mit den Ergebnissen, etwa dass sie nicht an die Presse durchgestochen werden. „Außerdem muss man sich immer wieder klar machen, dass es um Wahrscheinlichkeiten geht, nicht um eine sichere Aussage“, sagt Zöller. Das müsse in der Öffentlichkeit viel besser kommuniziert werden.

Wesentlich sei weiterhin, dass der Datenschutz gewährleistet werde. Die Institutionen, die die Analysen durchführen, dürfen nur Informationen zu den fraglichen Merkmalen übermitteln, sagt Schneider, und keine weiteren Angaben, die etwa auf Krankheiten schließen lassen könnten. Solche Informationen dürften die Labore nicht verlassen und müssten nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden. „Genetische Daten haben in Datenbanken nichts zu suchen“, sagt Schneider.

Für all diese Probleme gibt es Lösungen, nicht zuletzt im Ausland, wo die Methode teilweise schon angewendet wird. Man müsse sich nur die Zeit nehmen, die Sache richtig zu durchdenken. „Die Politik sollte sich von Experten beraten lassen, bevor sie mit heißer Nadel ein Gesetz strickt“, sagt Schneider. Genau diese Sorge habe er aber.

Eine umfangreiche Debatte zum Einsatz der DNA-Analyse finden Sie auf Tagesspiegel Causa:

– Diskriminierungseffekte erweiterter DNA-Analysen im polizeilichen Einsatz

– Vorurteile werden zur Ermittlungsgrundlage

– Für eine Erweiterung der forensischen DNA-Analyse

– Die Bestimmung der „Biogeographischen Herkunft“ – eine voraussetzungsreiche Methode

– Die Ausweitung ist ein begrenzter Erfolg

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