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Wissen und Technik - 01.11.2018

Das Gendersternchen darf nicht in die Schule

Der Rechtschreibrat könnte das Gendersternchen im Gebrauch der öffentlichen Verwaltung tolerieren, empfiehlt die zuständige AG. Nicht aber in der Schule.

Divers. Karlsruhe hat das dritte Geschlecht anerkannt. Was bedeutet das für die Verwaltungssprache?

Kommt das Gendersternchen in den Duden? Und ist es dann auch Schüler*innen erlaubt, es zu benutzen? Das wünschen sich manche. Für andere ist diese Vorstellung ein rotes Tuch. Die einen sehen im Genderstern einen praktischen Weg, Männer, Frauen sowie Geschlechtsidentitäten jenseits der beiden klassischen Geschlechter in nur einem Wort abzubilden. Die anderen ärgern sich über die „Sprachverhunzung“. Auch stört sie der mit dem Gendersternchen ausgedrückte Gedanke, es könne mehr Geschlechter als bloß zwei geben: Oder sollten die Friesen im Dreißigjährigen Krieg sich etwa wirklich als „Fries*innen“ verstanden haben, wie unlängst der Text einer Ausstellung der Berliner Landeszentrale für Politische Bildung nahelegte?

Da das Gendersternchen ein hohes Reiz- und Konfliktpotenzial enthält, bewegt sich der Rat für deutsche Rechtschreibung auf schwierigem Terrain, wenn er sich in seiner Sitzung am 16. November in Passau damit befasst. Bestimmt würde das Gremium das Sternchen lieber ignorieren. Doch im vergangenen Jahr hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts sprachliche Fragen aufgeworfen. Denn Karlsruhe hat den Gesetzgeber aufgefordert, ein drittes Geschlecht im Personenstandsrecht anzuerkennen: nämlich dann, wenn eine Person in ihrer Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und sie sich deshalb dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlt. Ein Gesetzentwurf schlägt für dieses dritte Geschlecht inzwischen den Eintrag „divers“ vor.

In der öffentlichen Verwaltung herrscht seit dem Karlsruher Urteil Unsicherheit

Doch was folgt sprachlich daraus für Verwaltungstexte? Oder für Stellenanzeigen? Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz hat den Rechtschreibrat im April um einen Formulierungsvorschlag gebeten. Seitdem haben den Rat 200 weitere Anfragen aus der öffentlichen Verwaltung erreicht, sagt Sabine Krome, die die Geschäftsstelle des Rats für deutsche Rechtschreibung vertritt. Gerade in diesem Bereich herrsche Unsicherheit, wie richtig über intersexuelle Menschen geschrieben werden könnte. Dass wegen der (rechtlichen) Unsicherheit Handlungsbedarf besteht, ist also klar.

Im Juni hatte der Rechtschreibrat jedoch bereits erklärt, es sei zu früh, das Regelwerk der amtlichen Rechtschreibung im Bereich geschlechtergerechtes Schreiben zu ändern. Allerdings bat das Gremium die von ihm eingerichtete Arbeitsgruppe „Geschlechtergerechte Schreibung“, bis zur Sitzung im November Empfehlungen für staatliche Stellen vorzubereiten.

Inzwischen hat die Arbeitsgruppe ihre Aufgabe beendet. Im Oktober hat sie dem Rat ein Papier vorgelegt. Was rät die AG dem Rat also in Sachen Gendersternchen? Nichts Eindeutiges. Vielmehr enthält das Papier zwei alternative Vorschläge für den Rat. Schließlich habe sich die Arbeit in der neunköpfigen AG „schwierig gestaltet“, das Thema sei „wirklich kontrovers“ und auch „emotional“ diskutiert worden, wie Krome dem Tagesspiegel sagt.

Alles so belassen oder das Sternchen tolerieren?

Der eine Vorschlag lautet daher, alles so zu belassen, wie es ist. Der alternative Vorschlag: Der Rat könnte sich dafür entscheiden, öffentlichen Einrichtungen zu empfehlen, das Gendersternchen zu tolerieren. Auch wenn der Rat sich für Letzteres entscheiden sollte, würde sich kaum etwas ändern: „Das amtliche Regelwerk wäre nicht berührt“, betont Henri Bouillon, Linguistikprofessor im Ruhestand in Louvain, Vertreter der deutschsprachigen Minderheit in Belgien und Vorsitzender der AG. In der Praxis könnten Behörden aber selbst entscheiden, ob sie das Sternchen in ihren Schriftwechseln erlauben oder nicht. Auch der Duden könnte selbst entscheiden, ob er den Toleranzbeschluss des Rechtschreibrats unter „Empfehlungen“ abbilden möchte oder nicht. Schulen wären hingegen von diesem Toleranzedikt ausgenommen, wie die AG vorschlägt. Hier bliebe in jedem Fall alles, wie es ist: Sollte der Rechtschreibrat der Empfehlung seiner AG folgen, müssten die Lehrkräfte das Gendersternchen anstreichen, sollte es in Texten von Schülerinnen und Schülern auftauchen.

Fasst der Rat tatsächlich den Beschluss, den öffentlichen Behörden die Tolerierung des Gendersternchens zu empfehlen, würde es dadurch also bestenfalls in den Status der „rezeptiven Akzeptanz“ aufsteigen, wie Bouillon formuliert: Das Sternchen würde offiziell als existent betrachtet, der Mehrheit aber nicht zum Gebrauch empfohlen.

Das Sternchen wirkt sich auch auf die Grammatik aus

Bei den Diskussionen in der AG spielte nicht zuletzt eine Rolle, dass die Verwendung des Gendersternchens sich stark auf die Grammatik auswirkt, nämlich etwa auf die Pronomen: „Der/die neue Kraft im Wirtschaftsunternehmen soll eine Ausbildung als Lehrer*in vorweisen können. Er/sie? soll seine/ihre/? Mitarbeiter*innen vor allem auf für Führungspositionen wichtige soziale Kompetenzen vorbereiten.“ Der Rechtschreibrat ist, wie sein Name schon sagt, für die Orthografie zuständig. Er hat nicht den Auftrag, neue grammatische Regeln ins System der Sprache einzuarbeiten, betont Krome. Die Frage der Anrede – wie spricht man eine interidente Person an, wenn sie Herr oder Frau ablehnt? – hat der Rat darum auch nicht behandelt: „Dafür hat der Rat keine normgebende Kompetenz, das muss die Politik entscheiden“, sagt Krome.

Im Vorfeld hatte die AG über eine Korpusanalyse ermittelt, wie häufig bestimmte Formen des geschlechtergerechten Schreibens sind. Das Gendergap („Lehrer_innen“) schnitt dabei gegenüber dem inzwischen durchaus verbreiteten Gendersternchen schlechter ab und stand in der AG deshalb nicht mehr zur Debatte. Auch die x-Form, als neutralen Ersatz für die männliche oder weibliche Endung wie in Professx fiel statistisch nicht ins Gewicht. Selbst wenn das Gendersternchen demgegenüber weiter verbreitet ist, sei aber zu beachten, dass die linguistischen Textkorpora überwiegend Texte von professionellen Schreibern enthalten, etwa von Journalisten, sagt Bouillon. Im informellen Sprachgebrauch müsse das Sternchen noch weiter beobachtet werden.

Wie der Rechtschreibrat entscheidet, ist ungewiss

Auch sei das Sternchen keine Ideallösung für die vom Rechtschreibrat im Juni für Vorschläge zum geschlechtergerechten Schreiben aufgestellten Kriterien. So sei es „nicht gut vorlesbar“, sagt Bouillon. Und die gewünschte „Eindeutigkeit und Rechtssicherheit“ bleibe eine offene Frage.

Wie die Abstimmung im Rat ausgeht, ist entsprechend ungewiss. Ein Vorschlag der AG ist erst angenommen, wenn er die Stimmen von zwei Dritteln der 41 Mitglieder des Rechtschreibrats auf sich vereinigt. Außerdem müssen die Kultusminister und die staatlichen Stellen aller im Rat vertretenen Länder dem Beschluss zustimmen. Jedenfalls hätte das Gendersternchen in der Schule nach allem nur dann noch eine Chance, sollte der Rechtschreibrat von den Vorschlägen seiner AG abweichen.

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