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Sport - 10.01.2019

Streit um 50+1-Regel: Bundeskartellamt schreibt Vereine an

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Frankfurt/Main (dpa) – Im Streit um die 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt alle 36 Profiklubs der 1. und 2. Bundesliga schriftlich aufgefordert, sich zu den Lizenzierungsvorgaben der Deutschen Fußball Liga zu erklären.

Ein entsprechender Brief vom 2. Januar an die Clubpräsidenten liegt der «Neuen Westfälischen» vor, wie die Zeitung berichtet. Darin heiße es, die 6. Beschlussabteilung des Kartellamtes sei «im Rahmen der Ermittlungen in diesem Verwaltungsverfahren sehr an der Meinung der Clubs (…) zur 50+1-Regel interessiert». Die DFL hatte angekündigt, das Kartellamt einzuschalten, um Rechtssicherheit zu erhalten. Die Gespräche mit den 36 Vereinen sollen bis Mitte März abgeschlossen sein.


Im vergangenen Sommer hatte die DFL den Antrag von Hannover 96 zunächst abgelehnt, künftig wie die TSG 1899 Hoffenheim, Bayer Leverkusen oder der VfL Wolfsburg eine Ausnahme von der 50+1-Regel zu bekommen. Diese nur in Deutschland geltende Regel verhindert, dass externe Investoren mehrheitlich bei ausgegliederten Profi-Kapitalgesellschaften einsteigen können.

Gegen diese Entscheidung war 96-Boss Martin Kind vor das Schiedsgericht gezogen, das sich im Dezember vertagt hatte. Anders als die DFL sieht es der 74 Jahre alte Hörgeräte-Unternehmer als erwiesen an, den Club seit mindestens 20 Jahren finanziell in «erheblichem Umfang» unterstützt zu haben. Eine Ausnahme müsse ihm nach den Statuten daher erteilt werden, argumentiert Kind.

Wird der Antrag aber erneut abgelehnt, will Kind vor das Landgericht Frankfurt am Main ziehen. Die entsprechende Klage – dann gegen die 50+1-Regel als solche – ist bereits vorbereitet. Experten rechnen damit, dass diese Regelung nicht mit EU-Recht vereinbar ist und dann fällt. Dann könnten theoretisch bei jedem Proficlub Investoren mehrheitlich einsteigen.

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