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Politik - 13.11.2018

Weidel in Bedrängnis: In wessen Auftrag floss die AfD-Großspende?

Alice Weidel schließt persönliche Konsequenzen aus.


Im vergangenen Jahr erhält die AfD in kurzer Zeit insgesamt 130.000 Euro. Inzwischen ist klar: Das Geld hat die Partei einer Firma namens PWS Pharmawholesale zu verdanken. Doch die Überweisungen tätigt der Geschäftführer wohl im Auftrag von jemand anderem.

Die Schweizer Firma, die mehr als 130.000 Euro an die Alternative für Deutschland überwiesen hat, soll dies laut einem Medienbericht "treuhänderisch" im Auftrag eines Geschäftsfreundes getan haben. Das Geld sei durch den Bekannten direkt auf das Konto der Firma PWS Pharmawholesale International AG überwiesen worden, berichtete die "Süddeutsche Zeitung".

Er habe dem Geschäftsfreund einen Gefallen tun wollen und nicht gewusst, dass das Geld für die AfD bestimmt gewesen sei, zitierte die Zeitung einen Verwaltungsrat von PWS. Bargeld sei zu keinem Zeitpunkt geflossen.

Der Verwaltungsrat erklärte demnach weiter, er selbst sei eigentlich Treuhänder und habe das Mandat bei PWS nur aus "Gefälligkeit" übernommen. Er sei von dessen Geschäftsführer darum gebeten worden. Er selbst will von der Zahlung an die AfD aus den Medien erfahren haben. Er bezeichnet PWS als "kleine Kutsche", die als einziges Produkt ein Nahrungsergänzungsmittel produziere und versicherte: Der Geschäftsführer aus Zürich sei bestimmt kein Extremist und habe nichts mit der AfD zu tun. Er werde jetzt versuchen nachzuvollziehen, in wessen Auftrag er damals das Geld überwiesen habe.

Die Verwaltung des Bundestags verlangt von der AfD eine Aufklärung über die Spende. Die AfD-Bundestagfraktionsvorsitzende Alice Weidel sieht sich allerdings nicht in der Pflicht. Sie erklärte auf Anfrage: "Bei dem Konto, auf dem die Spende einging, handelt es sich um das ordentliche Konto des Kreisverbandes des Bodenseekreises. Die Spende ist nicht an meine Person gegangen." Persönliche Konsequenzen schließe sie daher aus.

Weidel reagierte damit auf Rücktrittsforderungen aus anderen Parteien und zunehmende Kritik wegen der Spenden. Parteispenden aus Ländern außerhalb der Europäischen Union dürfen grundsätzlich nicht angenommen werden, wie ein Sprecher der Bundestagsverwaltung erklärte.

"Unzulässige Parteispenden müssen entweder unverzüglich zurückgeleitet oder an den Bundestagspräsidenten abgeführt werden", sagte der Sprecher. Über das Aufklärungsersuchen des Bundestags hatte zunächst die "Bild"-Zeitung berichtet. Der Bundesverband der AfD sei um eine Stellungnahme gebeten worden. Die Frist für die Antwort betrage vier Wochen.

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