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Politik - 14.11.2018

Wahlkampfspende aus der Schweiz: Staatsanwaltschaft will gegen Weidel ermitteln

Gegen Weidel besteht laut Staatsanwaltschaft der Anfangsverdacht des Verstoßes gegen das Parteiengesetz.


Im Fall der anonymen Großspende aus der Schweiz wird es eng für die AfD-Fraktionschefin: Die Staatsanwaltschaft Konstanz will Ermittlungen gegen Weidel einleiten. Dafür muss der Bundestag jedoch ihre Immunität aufheben.

Wegen dubioser Spenden aus der Schweiz will die Staatsanwaltschaft Konstanz gegen die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, ermitteln. Es gebe einen Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz, teilte die Behörde mit. Schreiben zur nötigen Aufhebung ihrer Abgeordnetenimmunität seien an den Bundestag geschickt worden. Weidel selbst wurde demnach ebenfalls informiert.

Die Behörde sei wegen der Medienberichterstattung zur Parteispende und wegen einer Strafanzeige verpflichtet, den Vorwürfen nachzugehen – noch sei aber nicht klar, ob tatsächlich eine Straftat vorliegt. Ein Ermittlungsverfahren kann demnach zudem erst eingeleitet werden, wenn die Immunität der Bundestagsabgeordneten aufgehoben ist. Dafür gibt es eine Frist von 48 Stunden, die am Freitag endet.

Als Zweck der Zahlungen an die AfD war jeweils 'Wahlkampfspende Alice Weidel' angegeben worden, teilte die Behörde in Konstanz mit. Spender war demnach ein in Zürich ansässiges Pharmaunternehmen. Der Verwaltungsrat der Firma hatte aber erklärt, dass das Geld lediglich "treuhänderisch für einen Geschäftsfreund" überwiesen worden sei.

Der Name des Spenders, der das Geld aus der Schweiz an Weidels Kreisverband am Bodensee geschickt hatte, bleibt damit weiter im Dunkeln. Die Schatzmeisterin des Kreisverbandes, Brigitte Hinger, sagte, sie habe im Frühjahr die Rückzahlung der in Tranchen ausgezahlten rund 130.000 Euro veranlasst. Zuvor seien im Vorstand des Kreisverbandes Zweifel an der Rechtmäßigkeit aufgekommen.

Bei der Rücküberweisung habe sie aber "anscheinend eine Spende übersehen". Dass diese rund 8000 Euro bislang nicht zurückgeschickt wurden, sei ihr erst Anfang der Woche aufgrund der Berichterstattung in den Medien über die Angelegenheit aufgefallen. 

Parteispenden von mehr als 1000 Euro pro Jahr sowie jegliche Spenden von Nicht-EU-Bürgern sind illegal. Laut Parteiengesetz droht einer Partei, die unrechtmäßig Spenden angenommen und nicht an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet hat, eine Strafzahlung in Höhe des dreifachen Betrags. Der AfD-Bundesvorstand will am Freitag über die Angelegenheit beraten.

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