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Politik - 13.11.2018

„Verlassen des Landes verboten“: Kremlkritiker Nawalny an Ausreise gehindert

Zur Ausreise kommt es dann doch nicht: Nawalny am Flughafen in Moskau.


Waren die Festnahmen des russischen Oppositionsführer Nawalny „politisch motiviert“? Darüber urteilt in Kürze der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Nawalny selbst kann nicht dabei sein, Grenzbeamte lassen ihn nicht ausreisen.

Der russische Oppositionsführer Alexej Nawalny ist nach eigenen Angaben am Moskauer Flughafen an der Reise zu einem Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gehindert worden. Grenzbeamte hätten ihn vor dem Abflug gestoppt und über ein Ausreiseverbot informiert, erklärte Nawalny über Twitter. Der 42-Jährige wollte nach eigenen Angaben einen Flug nach Frankfurt am Main nehmen und von dort weiter nach Straßburg reisen.

"Es gibt eine Art Brief, der besagt, dass mir das Verlassen des Landes verboten wurde", erklärte Nawalny. Eine Begründung für das Verbot habe das Schreiben nicht enthalten. Der Kreml-Kritiker veröffentlichte ein Foto des Dokuments. Dieses zeigt, dass die Ausreisesperre durch einen Gerichtsvollzieher angeordnet worden war.

Nach russischem Recht können Bürger wegen offener Schulden am Verlassen des Landes gehindert werden. Nawalny versicherte jedoch, dass er alle Strafzahlungen geleistet habe. "Als ich das Land vor zwei Wochen zum letzten Mal verließ, war alles gut." Seine Anwälte hätten bei den Gerichtsvollziehern angerufen und sich nach den Gründen erkundigt. Die Beamten hätten nach eigenen Angaben das Dokument aber gar nicht ausgestellt.

Nawalnys Anwalt Iwan Schdanow sagte, es lägen keine "offiziellen Dokumente" in dem Fall vor. Das Schreiben, das dem Kreml-Kritiker gezeigt wurde, enthalte sprachliche und formelle Fehler. Die Entscheidung für die Ausreisesperre sei offenbar kurzfristig an der Grenze getroffen worden, sagte Schdanow.

Am Donnerstag wird die Entscheidung des EGMR über Nawalnys Antrag erwartet, seine Festnahmen durch die russische Polizei in diesem Jahr als "politisch motiviert" anzuerkennen. Nawalny wollte nach eigenen Angaben persönlich bei der Urteilsverkündung vor Ort sein und deshalb nach Straßburg reisen.

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