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Politik - 15.11.2018

„Stichting Identiteit Europa“: Weidels AfD-Kreis erhielt Geld aus Belgien

Spendenaffäre: Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe will Ermittlungen gegen Weidel einleiten.


Die AfD-Spendenaffäre zieht weitere Kreise, denn der Kreisverband der Bundestagsfraktionschefin Weidel hat nicht nur aus der Schweiz Geld erhalten. Auch aus Belgien gab es eine Überweisung.

Der AfD-Kreisverband von Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel hat neben der Großspende von 130 000 Euro aus der Schweiz nach Parteiangaben auch 150.000 Euro aus Belgien erhalten. Dieser weitere Geldbetrag sei aus Unklarheit über die Herkunft aber zurücküberwiesen worden, teilte die AfD mit. Das Geld sei am 13. Februar beim Kreisverband Bodenseekreis mit dem Absender "Stichting Identiteit Europa" eingegangen und nach einer Prüfung am 9. Mai zurückgeschickt worden.

Der neue Vorgang sei der Bundesgeschäftsführung am Dienstag von Vertretern des Kreisvorstandes mitgeteilt worden. AfD-Bundesgeschäftsführer Hans-Holger Malcomeß habe die Bundestagsverwaltung noch am selben Tag darüber in Kenntnis gesetzt, berichtete die AfD. Wegen der Spende aus der Schweiz will die Staatsanwaltschaft Konstanz bereits gegen Weidel ermitteln.

Die Spende aus Belgien habe nach Einschätzung der Partei angenommen werden dürfen, hieß es in der AfD-Pressemitteilung. Allerdings konnte der AfD-Kreisverband Bodenseekreis weder die Spenderidentität noch die Spendermotivation zweifelsfrei feststellen, weshalb er letztlich beschloss, das Geld von "Stichting Identiteit Europa" nicht anzunehmen.

Aus diesem Grund erfolgte auch keine Anzeige nach Paragraf 25 Absatz 3 Satz 2 Parteiengesetz, sondern am 09.05.2018 eine Rücküberweisung des Betrages "in voller Höhe an den Absender", erklärte die Partei. Der Absatz des Paragrafen regelt, unter welchen Bedingungen Parteien Spenden aus dem Ausland annehmen dürfen, etwa wenn es sich um Spenden aus dem Vermögen eines Deutschen oder anderen EU-Bürgers handelt.

Strafanzeige gegen Weidel

Die Schweizer Spende war ebenfalls an Weidels Kreisparteiverband gegangen, allerdings anders als im Fall der belgischen Summe mit dem ausdrücklichen Verwendungszweck "Wahlkampfspende Alice Weidel". Das Geld war von der in Zürich ansässigen Firma PWS Pharmawholesale International AG überwiesen worden, allerdings nur "treuhänderisch für einen Geschäftsfreund", wie der der Verwaltungsrat einem Rechercheteam von WDR, NDR und «Süddeutscher Zeitung» mitgeteilt hatte. Parteispenden von mehr als 1000 Euro pro Jahr und Spender aus dem Nicht-EU-Ausland sind illegal. Es sei denn, der Spender ist Deutscher.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte vor dem Bekanntwerden des belgischen Falls erklärt, es gebe einen Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz gegen Weidel. Entsprechende Schreiben – die Voraussetzung für Ermittlungen gegen Abgeordnete – seien am Mittwoch an den Bundestag geschickt worden, teilte die Behörde mit. Laut Staatsanwaltschaft war am Dienstag in der Angelegenheit eine Strafanzeige gegen Weidel und weitere Mitglieder des Kreisverbandes Bodenseekreis eingegangen.

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