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Kultur - 04.01.2019

Ed Sheeran vor Gericht: Plagiatsvorwürfe wegen Song von Marvin Gaye

Hat sich Superstar Ed Sheeran bei einem Song des Soulsängers Marvin Gaye bedient? Der britische Topstar steht in New York vor Gericht. Ein Richter sieht immerhin wesentliche Ähnlichkeiten zwischen beiden Songs. Und es ist nicht der erste Vorwurf.

Ed Sheeran ist allseits beliebt und vor allem: extrem erfolgreich. Hat er für seinen Erfolg vielleicht geschummelt und sich bei anderen Künstlern bedient? 

Ed Sheeran steht in den USA vor Gericht, weil er gestohlen haben soll. Keine Angst, der Schmusesänger ist kein Dieb. Hat er sich aber eventuell bei anderen Künstlern bedient, um seine Musik zu schaffen? Das soll nun eine US-Jury entscheiden – denn der Brite Sheeran wurde genau deswegen verklagt. Und es ist nicht der erste Fall dieser Art für den singenden Rotschopf.

Konkret geht es darum, ob der britische Popstar Ed Sheeran bei einem Song des Soulsängers Marvin Gaye abgekupfert hat. Das hat ein New Yorker Bezirksrichter am Donnerstag entschieden. Das Ergebnis: Es gebe „wesentliche Ähnlichkeiten zwischen mehreren musikalischen Elementen“ der beiden Musikstücke, sagte Richter Louis Stanton. Er wies damit den Antrag Sheerans zurück, die Klage abzuweisen.

Streit um „Thinking Out Loud“

Dem 27-jährigen Superstar, seinem Co-Songwriter und seinen Plattenfirmen wird vorgeworfen, unter anderem Rhythmus und Melodie des Gaye-Songs „Let’s Get It On“ aus dem Jahr 1973 für seinen Hit „Thinking Out Loud“ verwendet zu haben. Kläger sind die Erben des Produzenten Edward Townsend. Dieser hatte „Let’s Get It On“ gemeinsam mit Gaye geschrieben. Der Soulsänger selbst war 1984 von seinem eigenen Vater bei einem Streit getötet worden – einen Tag vor seinem 45. Geburtstag.

Sheerans Anwälte weisen die Vorwürfe zurück. Der Song „Thinking Out Loud“ sei gekennzeichnet durch „düstere, melancholische Töne“, die sich an „langanhaltende, romantische Liebe“ richteten, während „Let’s Get It On“ eine „sexuelle Hymne“ sei.

Dies ist nicht die erste Klage für Ed Sheeran

Derselbe Richter ist auch zuständig für eine weitere Klage, die eine Firma namens Structured Asset Sales (SAS) gegen Sheeran und seine Plattenfirmen eingereicht hat. Diese hält einen Anteil an den Urheberrechten des Gaye-Songs. Der Streitwert liegt hier bei 100 Millionen US-Dollar (umgerechnet 88 Millionen Euro).

Sheeran hatte mit „Thinking Out Loud“ enormen Erfolg, in mehr als zehn Ländern eroberte der Song den Spitzenplatz der Charts, auf Youtube wurde er bisher mehr als 2,6 Milliarden Mal abgespielt. Aufgenommen hatte er ihn 2014 für sein zweites Studioalbum mit dem Titel „x“ (ausgesprochen „Multiply“). Sheeran holte sich damit den Grammy für den Song des Jahres 2015. Auch wegen seines Hits „Photograph“ aus demselben Album war Sheeran verklagt worden.

Zwei Songwriter aus Kalifornien warfen ihm vor, den Refrain und 39 Noten ihres Songs „Amazing“ geklaut zu haben, der 2012 vom britischen Castingshow-Gewinner Matt Cardle veröffentlicht worden war. Der Rechtsstreit wurde 2017 mit einem Vergleich beigelegt. Ob Sheeran den Klägern Geld gezahlt hat, wurde nicht öffentlich bekannt.

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