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Deutschland - 01.11.2018

Vornamen-Neusortierung, leicht gemacht

Mehrere Vornamen – und immer beim falschen genannt? Dank einer Gesetzesänderung lässt sich dieses Problem nun in Deutschland lösen. Von einer anderen Neuregelung könnten zudem Zehntausende Dieselfahrer profitieren.

Gute Nachricht für Vornamen-Geplagte: Aus dem 2. kann nun auch der 1. Vorname werden

Wem seine Eltern gleich mehrere Vornamen gaben, kann deren Reihenfolge beim Standesamt jetzt ändern lassen. Wer beispielsweise Chantal Charlotte Müller heißt, kann also zu Charlotte Chantal Müller werden. So wird leichter erkennbar, welcher Name der bevorzugte Rufname ist.

Voraussetzung für die Umreihung ist allerdings, dass die Eltern bei Doppel-Vornamen einst auf einen Bindestrich verzichteten. Im Gegensatz zu Hans Jürgen Schmidt hat Hans-Jürgen Schmidt also Pech. Ebenfalls nicht geändert werden kann die Schreibweise, auch neue Vornamen hinzufügen oder ungeliebte weglassen geht nicht.

Ein Jahr nach ihrer Einführung kommt nun auch die „Ehe für alle“ endgültig in der deutschen Verwaltung an. Ab dem 1. November kann sie in den Eheregistern richtig erfasst werden. Bislang gab es dort nur die Einträge „Ehemann“ und „Ehefrau“, bei homosexuellen Paaren wurde jeweils eine(r) der beiden an falscher Stelle einsortiert. Das ist nun korrigiert, beide werden als „Ehegatten“ erfasst.

„Einer-für-alle-Klage“

Auch im Bereich Verbraucherschutz ändert sich etwas Grundlegendes: Mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage bekommen bestimmte Verbände die Möglichkeit, stellvertretend für viele Verbraucher vor Gericht zu ziehen. Die Betroffenen können ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen bekommen, ohne selbst das Risiko eines Prozesses gegen ein Unternehmen zu tragen. Wer mitmachen will, muss sich in ein Klageregister eintragen, mindestens 50 Betroffene müssen zusammenkommen.

Schlechte Nachricht für Abgas-Schummler: Das Gesetz zur Musterfeststellungsklage ist in Kraft

Die erste dieser Klagen brachte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits auf den Weg. Stellvertretend für Zentausende Dieselfahrer zieht er gegen VW vor Gericht. „Volkswagen hat betrogen und schuldet geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern dafür Schadenersatz“, betonte vzbv-Vorstand Klaus Müller. Sein Verband reichte die mehr als 200 Seiten starke Klageschrift nach eigenen Angaben noch in der Nacht zum Donnerstag per Fax beim Oberlandesgericht Braunschweig ein. 

wa/rb (dpa, rtr)

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