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Deutschland - 18.12.2018

Betreiber von „Migrantenschreck“ verurteilt

Über die Webseite „Migrantenschreck“ wurden 2016 Waffen illegal nach Deutschland verkauft. Der Urheber des Online-Handels wurde dafür zu fast drei Jahren Haft verurteilt.

Der Betreiber der Internetseite „Migrantenschreck“ ist in Berlin wegen illegalen Waffenhandels zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der 35-jährige Deutsche, Mario R., habe über seinen Online-Handel von Ungarn aus 167 Waffen an deutsche Kunden verkauft und diese per Post liefern lassen.

Werbung mit „volksverhetzendem Charakter“

Der Angeklagte gestand die Tat. Das Gericht „habe aber Einsicht und Reue bei dem Angeklagten vermisst“, hieß es dazu in einer Pressemitteilung. Strafverschärfend wertete die Berliner Kammer die Werbung für die auf der Webseite „Migrantenschreck“ angebotenen Waffen. Diese hätte einen „volksverhetzenden Charakter“ gehabt, so der Richter in der mündlichen Urteilsbegründung laut Presseaussendung. Der mutmaßliche Rechtsextremist hatte die Waffen unter anderem damit beworben, dass man damit „Asylanten niederstrecken“ könne. Der Angeklagte habe die Stimmung in Deutschland auf besonders perfide Weise ausgenutzt.

Mit den verkauften Waffen können ausschließlich Gummikugeln abgefeuert werden. In Ungarn seien diese als Alarm- oder Signalgeräte erlaubt, erklärte der wegen Betrugs vorbestrafte gebürtige Thüringer. Einem Sachverständigen des Berliner Landesgerichtes zufolge seien sie potenziell tödlich und in Deutschland erlaubnispflichtig.

Gericht zieht 99.000 Euro ein

Die Schusswaffen wurden zwischen Mai und November 2016 zum Preis von jeweils zwischen 250 und 750 Euro verkauft. Das Gericht ordnete an, dass Mario R. den entstandenen Erlös von 99.000 Euro an das Gericht abtreten muss. Neben Deutschland verkaufte R. Waffen auch nach Österreich und in die Schweiz.

Aufgeflogen war der illegale Waffenhandel im Juli 2017. Zollfahnder fanden bei Durchsuchungen in Berlin, Brandenburg und Thüringen 13 Schusswaffen, die sich Waffenkäufer aus Deutschland über die Internetseite „Migrantenschreck“ besorgt hatten. Nachdem die Staatsanwaltschaft Berlin daraufhin einen europäischen Haftbefehl erteilt hatte, wurde der Verurteilte im März 2018 in Budapest festgenommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen Mario R. laufen noch weitere Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen Volksverhetzung.

dp/fab (dpa, AFP, Landgericht Berlin)

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